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17. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans

17. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen

Winnenden

17. FNP Änderung "Schwaikheim Naturkindergarten" vom 18.03.2024

Verfahrensübersicht

1. Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB) am 06.06.2024 / 04.06.2024
2. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
    (§ 2 Abs. 1 BauGB) unter www.winnenden.de/bekanntmachungen
am 20.06.2024
3. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
    (§ 3 Abs. 1 BauGB)
vom 02.07.2024
bis 02.08.2024

Aktueller Verfahrensstand

1. Aufstellungsbeschluss

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 06.06.2024 und der Gemeinderat Berglen am 04.06.2024 die Fortschreibung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen beschlossen.

Das Plangebiet des gemeinsamen Flächennutzungsplans umfasst das Gebiet der Stadt Winnenden, der Gemeinde Leutenbach, der Gemeinde Schwaikheim und der Gemeinde Berglen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwaikheim hat in seiner Sitzung am 04.06.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans "Naturkindergarten" in Schwaikheim beschlossen. Parallel soll ein Verfahren zur Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen eingeleitet werden.

Die Gemeinde Schwaikheim plant im Außenbereich des Gemeindegebietes einen Naturkindergarten für zwei Gruppen für über dreijährige Kinder. Die für den Naturkindergarten ausgewählte Grünlandfläche befindet sich östlich der Kreisstraße (K 1850) und nördlich der Abfahrt von der Kreisstraße (K 1850) zur Dammstraße („Avus“).

Das Plangebiet grenzt im Norden an landwirtschaftliche Grünlandflächen, im Osten an den Landwirtschaftlichen Weg und dem Gartenhausgebiet "Bühlholz", im Süden an die Abfahrt von der Kreisstraße (K 1850) zur Dammstraße und im Westen an die Kreisstraße (K 1850).

Das Plangebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Um die Errichtung eines Naturkindergartens zu realisieren ist es notwendig, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Entwicklung durch die Aufstellung der 17. Flächennutzungsplanänderung sicherzustellen.

In den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die folgende neue Darstellung aufgenommen:

-    Fläche für den Gemeinbedarf "Naturkindergarten" in Schwaikheim (0,34 ha)

Maßgebend ist der Abgrenzungsplan, gefertigt vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden vom 18.03.2024 im Maßstab 1 : 5.000.

Der Aufstellungsbeschluss für die Fortschreibung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.

2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht in § 3 Abs. 1 eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung besteht aus einer öffentlichen Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und einer allgemeinen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Anhörung).

Für den Gemeindeverwaltungsverband erfolgt diese Öffentlichkeitsbeteiligung für das vorstehend genannte Verfahren durch eine digitale Einsichtnahme der Planungsunterlagen

02.07.2024 bis einschließlich 02.08.2024

Ergänzend können die Planungsunterlagen auch beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, auf einem digitalen Informations-Terminal im Flur vor dem Zimmer 322, während den folgenden Dienststunden: Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr; Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr eingesehen werden.

Des Weiteren beim Bürgermeisteramt Leutenbach, 71397 Leutenbach, Rathaus, Rathausplatz 1, Bauamt,1. OG, Zimmer 1.03, während den folgenden Dienststunden:

Montag:          08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch:       08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag:           08:00 - 12:00 Uhr

und beim Bürgermeisteramt Schwaikheim, 71409 Schwaikheim, Rathaus, Marktplatz 2, Bauamt, Zimmer 1/26, während den folgenden Dienststunden:

Montag:          08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:       08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:       14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:  08:00 - 12:00 Uhr

Für die Gemeinde Berglen erfolgt diese Öffentlichkeitsbeteiligung für das vorstehend genannte Verfahren durch eine digitale Einsichtnahme der Planungsunterlagen

vom 02.07.2024 bis 02.08.2024

unter der Internetadresse https://www.berglen.de/leben-wohnen/bauen-und-umwelt/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.

Ergänzend können die Planungsunterlagen auch beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Berglen, 73663 Berglen, Rathaus Oppelsbohm, Eingang Beethovenstraße 20, Zwischengebäude, im Flurbereich des EG, während den folgenden Dienststunden:

Montag, Dienstag und
Donnerstag:                      08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:                          08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr
Freitag:                             08:30 - 12:00 Uhr

eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Planunterlagen zum Download

Zuständiger Ansprechpartner

Bei Fragen zur 17. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans wenden Sie sich bitte an Herrn Schlecht,
E-Mail: markus.schlecht@winnenden.de,
Telefon (07195) 13-160.