Startseite > Verwaltung & Politik > Stadtverwaltung > Öffentliche Bekanntmachungen

Zweckverband Abwasserklärwerk Buchenbachtal

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserklärwerk Buchenbachtal hat am 26.07.2023 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Bilanz und dem diese Rechnungen erläuternden Anhang, förmlich festgestellt. Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 18 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 95 b, Absatz 2 der Gemeindeordnung ortsüblich bekannt gegeben.

Der Beschluss der Verbandsversammlung beinhaltet folgende Feststellungen:

Zur signierten PDF gelangen Sie hier: (386,8 KB)

I. Der Jahresabschluss 2021, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Bilanz und dem diese Rechnungen erläuternden Anhang, wird gemäß § 18 GKZ i. V. m. § 95 und § 95 b GemO wie folgt festgestellt:
 
1. in der Ergebnisrechnung mit den folgenden Beträgen (Anlage 4 zum Anhang):
 
1.1. Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge 1.354.036,14 €
1.2. Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen 1.354.036,14 €
1.3. Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 + 1.2)       0,00 €
 
1.4. Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge   0,00 €
1.5. Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen 0,00 €
1.6. Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 + 1.5)    0,00 €
 
1.7. Gesamtergebnis (Summe 1.3 + 1.6)      0,00 €

2. in der Finanzrechnung mit den folgenden Beträgen (Anlage 5 zum Anhang):
 
2.1. Gesamtbetrag der Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.200.951,46 €
2.2. Gesamtbetrag der Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.073.521,07 €
2.3. Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes
(Saldo aus 2.1 + 2.2)                                                                          127.430,39 €
 
2.4. Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 317.368,00 €
2.5. Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 881.157,76 €
2.6. Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 + 2.5)                                  -563.789,76 €
 
 
2.7. Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
              (Saldo aus 2.3 + 2.6)                                                          -436.359,37 €
 
2.8. Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 932.055,00 €
2.9. Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 322.463,35 €
2.10. Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 + 2.9)                           609.591,65 €
 
2.11. Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 + 2.10)                173.232,28 €
 
2.12. Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 3.107,44 €
 
2.13. Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 344.636,58 €
 
2.14. Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo
aus 2.11 + 2.12)                                                                               176.338,72 €
 
2.15. Endbestand an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.13 + 2.14) 520.976,30 €

3. in der Bilanz mit den folgenden Beträgen (Anlage 6 zum Anhang)
 
Aktiva
 
3.1. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.212,00 €
3.2. Sachvermögen 6.131.997,24 €       
3.3. Finanzvermögen 653.384,98 €                  
 
3.4. Gesamtbetrag Aktivseite 6.789.594,22 €
 
Passiva
 
3.5. Basiskapital 42.949,56 €
3.6. Sonderposten 1.585.793,47 €
3.7. Verbindlichkeiten 4.506.198,61 €
 
3.8. Gesamtbetrag Passivseite 6.789.594,22 €
 
 
II. Die Bildung von Ermächtigungsresten für die Instandsetzung des Faulturm 2. BA in Höhe von 9.979,91 € und für die Anschaffung des neuen BHKW in Höhe von 45.308,73 € (insgesamt 55.288,64 €) wird genehmigt.
 
III. Die Abrechnung der Verbandsumlagen mit einem Gesamtüberzahlungsbetrag von 110.612,28 € wird festgestellt. Die Überzahlungsbeträge mit 46.921,52 € für die Gemeinde Leutenbach und mit 63.690,76 € für die Stadt Winnenden werden an die Verbandsgemeinden rückgewährt. Auf die Berechnung der anteiligen Beträge der Verbandsgemeinden in Anlage 1 zum Anhang wird verwiesen.
 Der Jahresabschluss mit Anhang, Anlagen und Rechenschaftsbericht liegt ab Freitag, den 04.09.2023, bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes, Waiblinger Straße 42, Zimmer 09 an sieben Tagen öffentlich zur Einsichtnahme aus.
    Gez. SailerVerbandsvorsitzender