Fortschreibung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen • Einstellung des Verfahrens für die 23. Flächennutzungsplanänderung im Teilbereich "Sonnenbergstraße" in Breuningsweiler
- 23. FNP-Änderung -
Hier gelangen Sie zur signierten PDF-Datei. (678,8 KB)
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 06.06.2024 und der Gemeinderat Berglen am 04.06.2024 die Einstellung des Verfahrens zur 23. Flächennutzungsplanänderung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen beschlossen.
Das Plangebiet des gemeinsamen Flächennutzungsplans umfasst das Gebiet der Stadt Winnenden, der Gemeinde Leutenbach, der Gemeinde Schwaikheim und der Gemeinde Berglen. Das Verfahren zur 23. Änderung des am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird eingestellt. Der gemeinsame Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wurde mit Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 29.05.2006 genehmigt. Er ist mit der Bekanntmachung der Genehmigung am 06.07.2006 wirksam geworden. Im Gebiet des Teilverwaltungsraumes Winnenden hat sich im Dezember 2023 ein Änderungsbedarf ergeben, der aktuell nicht mehr erforderlich ist bzw. für den das Planerfordernis weggefallen ist. Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 13.12.2023 und der Gemeinderat Berglen am 21.11.2023 die Fortschreibung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen beschlossen. Das Verfahren zur 23. Änderung des am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen soll nicht weitergeführt werden. Die im Dezember 2023 geplante Ausweisung einer neuen Wohnbaufläche für das Wohngebiet "Sonnenbergstraße" in Winnenden-Breuningsweiler ist nicht mehr erforderlich. Maßgebend ist der Abgrenzungsplan, gefertigt vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden vom 16.10.2023 im Maßstab 1 : 5.000. Der Beschluss für die Einstellung des Verfahrens zur 23. Änderung des am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) öffentlich bekannt gemacht. Winnenden, den 17.06.2024 Hartmut HolzwarthVorsitzenderGemeindeverwaltungsverband Winnenden