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Unterrichtung der Öffentlichkeit von der Plangenehmigung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung

Öffentliche Bekanntmachung vom 10.07.2024 AZ: 43-4052-B07-16

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In der Flurbereinigung Winnenden/Leutenbach (Rotenbühl) hat das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie Änderung, Verlegung oder Einziehung vorhandener Anlagen am 28.03.2024 genehmigt. Die Umweltauswirkungen des Vorhabens wurden unter Einbeziehung der Äußerungen der Öffentlichkeit bewertet und berücksichtigt. Es wurden keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen festgestellt.

Die Öffentlichkeit wird hiervon gemäß § 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unterrichtet. Die Plangenehmigung und eine Ausfertigung des Plans liegen zwei Wochen lang im Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Stuttgarter Straße 110, 71332 Waiblingen zur Einsicht aus. Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und kann bei Herrn Seiz per Mail an a.seiz@rems-murr-kreis.de oder telefonisch unter 07151-501-2105 erfolgen.

Die Entscheidung und die zugehörigen Unterlagen können auch auf dem zentralen 
Internetportal nach § 20 UVPG (www.uvp-verbund.de) eingesehen werden.
Informationen zum Verfahren finden Sie auch im Internet unter www.lgl-bw.de/4052.
gez.
Gerd Holzwarth, LVD