Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses für die Wahl des Jugendgemeinderats vom 2. bis 26. Februar 2024
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1. Vom 2. bis 26. Februar 2024 findet die Jugendgemeinderatswahl statt. Das Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 5. bis 9. Februar 2024 während der Dienststunden im Rathaus, Torstraße 10, Zimmer 126, zu jedermanns Einsicht aus. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und eine TAN für die Online-Wahl erhalten hat.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist, spätestens am Freitag, 9. Februar 2024, bis 12:00 Uhr beim Bürgermeisteramt, Rathaus, Torstraße 10, Zimmer 126, Einspruch einlegen bzw. die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen. Der Einspruch bzw. Antrag kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis zum 2. Februar 2024 eine Wahlbenachrichtigung einschließlich der für die Online-Wahl nötigen TAN. Wer keine Wahlbenachrichtigung mit TAN erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen bzw. die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
4. Eine für die Online-Wahl nötige TAN wird auf Antrag (nochmals) mitgeteilt
4.1 an einen in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten, wenn dieser glaubhaft versichert, dass ihm die TAN nicht zugegangen ist,
4.2 an einen nicht in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten,
4.2.1 wenn dieser nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis (bis zum Freitag, 9. Februar 2024, 12:00 Uhr) versäumt hat,
4.2.2 wenn sein Recht auf Teilnahme erst nach Ablauf der Antrags- oder Auslegungsfrist entstanden ist,
4.2.3 wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren / Widerspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis des Bürgermeisteramtes gelangt ist.
Anträge auf (nochmalige) Mitteilung der für die Online-Wahl benötigten TAN können von Wahlberechtigten bis zum 23. Februar 2024 um 12:00 Uhr gestellt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter
Wahlberechtigter kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Hartmut Holzwarth
Oberbürgermeister