Startseite > Verwaltung & Politik > Stadtverwaltung > Öffentliche Bekanntmachungen

Alkoholverbotszone

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

An alle Personen, die sich in dem durch die nachstehende Allgemeinverfügung beschriebenen Bereich aufhalten. Räumlich und zeitlich beschränktes Alkoholverbot für Teilbereiche der Wagnerstraße (Gebäude Wagnerstraße 14 bis Kreuzungsbereich Wagnerstraße/Wallstraße) und Wallstraße (Kreuzungsbereich Wallstraße/Schlossstraße bis Kreuzungsbereich Wallstraße/Turmstraße) sowie für die öffentlichen Flächen im Bereich um den Diebsturm und gegenüber (Vorplatz des Rathauseingangs im UG)

Die öffentliche Bekanntmachung als PDF mit Übersichtsplan finden Sie hier. (218 KB)

Die Stadt Winnenden erlässt als zuständige Ortspolizeibehörde gemäß §§ 1, 3, 4, 5, 6, 63 ff. Polizeigesetz Baden-Württemberg und §§ 1, 35 Landesverwaltungsverfahrensgesetz jeweils in den zurzeit geltenden Fassungen nachstehende
 

Allgemeinverfügung: 1. In Teilbereichen der Wagnerstraße (Gebäude Wagnerstraße 14 bis Kreuzungsbereich Wagnerstraße/Wallstraße) und Wallstraße (Kreuzungsbereich Wallstraße/Schlossstraße bis Kreuzungsbereich Wallstraße/Turmstraße) sowie im Bereich der öffentlichen Flächen um den Diebsturm und gegenüber vor dem Rathauseingang im Untergeschoss (siehe Plan – rot schraffierte Fläche) ist von Freitag, 14.07.2023, 17.00 Uhr, bis Samstag, 15.07.2023, 06.00 Uhr und von Samstag, 15.07.2023, 17.00 Uhr, bis Sonntag, 16.07.2023, 06.00 Uhr verboten
 
- alkoholische Getränke jeglicher Art zu konsumieren
 
- alkoholische Getränke jeglicher Art mit sich zu führen, wenn aufgrund der konkreten Umstände die Absicht erkennbar ist, diese im Geltungsbereich dieser Allgemeinverfügung konsumieren zu wollen.
 
2. Die sofortige Vollziehung des unter Ziffer 1 geschilderten Verbots wird angeordnet.
 
3. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen das unter Ziffer 1 dargestellte Verbot wird die Anwendung von unmittelbarem Zwang angedroht.
 
4. Diese Allgemeinverfügung wird einen Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntgabe wirksam und gilt bis einschließlich 16.07.2023.
 

Plan zur Alkoholverbotszone Wallstraße wischen Kreuzungen Schlossstraße und Turmstraße sowie zum Calzada-Platz

Die Begründung liegt während der Öffnungszeiten im Rathaus Winnenden, Zimmer 007 Erdgeschoss, zur Einsichtnahme aus.
 
Winnenden, den 03. Juli 2023
 
gez.
Jürgen Haas
Bürgermeister