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Gehölzpflege- und Unterhaltungsmaßnahmen an Bachläufen

Gemäß § 41 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz gibt das Stadtbauamt der Stadt Winnenden bekannt, dass in den kommenden Monaten Arbeiten an verschiedenen Bachläufen auf der Markung Winnenden zur Ausführung geplant sind.

Hier gelangen Sie zur signierten amtlichen Bekanntmachung. (421,4 KB)

Quelle: Städte-Verlag E. v. Wagner& Mitterhuber

Hierzu gehören insbesondere Gehölzpflege- und sonstige Unterhaltungsmaßnahmen die entsprechend § 39 Abs. 1 WHG durch die Stadt Winnenden durchgeführt werden.

Grundlage zur fachtechnisch richtigen Ausführung der Gehölzpflege ist ein eigens hierfür hergestellter und mit dem Amt für Umweltschutz abgestimmter Gehölzpflegeplan, der im Technischen Ausschuss am 10. Oktober 2000 öffentlich vorgestellt und zur Durchführung und abschnittsweiser Realisierung empfohlen wurde.

Die vorgesehenen Gehölzpflegemaßnahmen im Uferbereich der Gewässer dienen in erster Linie der Sicherung und dem Schutz der Ufer. Hierbei soll auch für ausreichende Belichtung der Bachufer gesorgt und gleichzeitig dem Niederwuchs Entfaltungsmöglichkeiten gegeben werden. 

Bei der Gehölzpflege werden überalterte Gehölze wieder auf Stock gesetzt und solche Gehölze, die bruchgefährdet und morsch sind, oder den Hochwasserabfluss behindern, entfernt. 

Die Bäume und Sträucher entlang öffentlicher Gewässer sind Bestandteil des Gewässers und werden deshalb vom Unterhaltspflichtigen (Stadt Winnenden) unterhalten und gepflegt. Die Gehölzpflegemaßnahmen ersetzt nicht die Verkehrssicherungspflicht eines jeden Grundstückseigentümers entlang von Gewässern.

Bei nicht vermarkten Gewässerabschnitten wird das anfallende Baumholz, nach Rücksprache mit dem Stadtbauamt gerne den jeweiligen Eigentümern der angrenzenden Grundstücke überlassen.

Ab jetzt bis Ende Februar 2024 ist vorgesehen, sofern es auch die Witterung erlaubt, schwerpunktmäßig an folgenden Bachläufen Gehölzpflegemaßnahmen und sonstige erforderlichen Unterhaltungsarbeiten durchzuführen:

Buchenbach 
Winnenden
 Ecke Ringstraße/Leutenbacher Straße (Kärcherparkplatz)

Birkmannsweiler
 Tennis- und Sportplatz bis Talaue

Birkmannsweiler
 Reiterweg/Roßwiesenweg

Birkmannsweiler
 Fussgängerbrücke bis Jahnstraße

Birkmannsweiler
 Sportplatz bis Biotop Silcherstraße

Hertmannsweiler Bach
Winnenden
 Feldweg Seehalde Richtung Hertmannsweiler

Hertmannsweiler Bach
Winnenden/Hertmannsweiler
 Feldweg bis Tennisplatz

Brunnbächle
Hertmannsweiler
 Brunnhölzle Richtung Paulinenpflege

Untere Bach
Birkmannsweiler
 bei Südumgehung

Buchenbächle
Birkmannsweiler 
 Einlauf Buchenbächle in den Buchenbach 

Mühlkanal
Neumühle
 Einlauf Mühlkanal in den Buchenbach

Rotbach
Hertmannsweiler
 Ortsende Hertmannsweiler bis zur Gemarkungsgrenze 

Zipfelbach
Winnenden
 Alte Kläranlage Hanweiler bis zum Feldweg 

Winnenden
 Ende Bebauung Schwaikheimer Wiesen

Koppelesbach
Winnenden
 Südumgehung Richtung Schelmenholz

Das “Eschentriebsterben“ (Pilzbefall) und andere Baumkrankheiten machen es notwendig, dass im gesamten Stadtgebiet abgängige oder geschädigte Bäume entlang der Gewässer, vorrangig an potenziellen Gefahrenstellen wie Spielplätzen oder entlang öffentlicher Wege, entfernt werden 
müssen.

Die Stadtverwaltung Winnenden bittet die Bevölkerung, insbesondere die direkten Anlieger um Verständnis für die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen.