Verfahrensbeschreibungen
Handwerkerparkausweis beantragen
Mit dem Handwerkerparkausweisen können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Zuständige Stelle
die für den Betriebssitz zuständige Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehörden sind, je nach Wohnort
- das Landratsamt
- die jeweilige Stadtverwaltung (in Stadtkreisen und Großen Kreisstädten) oder
- einige örtliche Straßenverkehrsbehörden
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.
Sonstiges
Sie müssen die Regeln der Straßenverkehrsordnung weiterhin beachten, u.a.
- Rettungszufahrten sowie Zufahrten freihalten. Eine Restfahrbahnbreite von drei Metern ist zu gewährleisten,
- den Verkehr nicht mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindern,
- den Anordnungen der Polizei bzw. Gemeindevollzugsdiensten Folge leisten.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 25.03.2019 freigegeben.