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12. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans

12. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen

Leutenbach

12. FNP Änderung Teilber. Gemeinbedarfsfl. Kath. Kindergarten vom 07.10.2016

Verfahrensübersicht

1. Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB) am 14.12.2016 / 13.12.2026
2. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
    im Amtsblatt (§ 2 Abs. 1 BauGB)
am 19.01.2017
3. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
    (§ 3 Abs. 1 BauGB)
26.01.2017
4. Einstellung des Verfahrens am 13.12.2023 / 21.11.2023

Aktueller Verfahrensstand

Einstellung des Verfahrens

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 13.12.2023 und der Gemeinderat Berglen am 21.11.2023 die Einstellung des Verfahrens für die 12. Flächennutzungsplanänderung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen beschlossen.

Das Plangebiet des gemeinsamen Flächennutzungsplans umfasst das Gebiet der Stadt Winnenden, der Gemeinde Leutenbach, der Gemeinde Schwaikheim und der Gemeinde Berglen.

Das Verfahren zur 12. Änderung des am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird eingestellt.

Der gemeinsame Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wurde mit Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 29.05.2006 genehmigt. Er ist mit der Bekanntmachung der Genehmigung am 06.07.2006 wirksam geworden. Im Gebiet des Teilverwaltungsraumes Leutenbach hat sich im Oktober 2016 Jahr ein Änderungsbedarf ergeben, der aktuell nicht mehr erforderlich ist bzw. für den das Planerfordernis weggefallen ist.

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 14.12.2016 und der Gemeinderat Berglen am 13.12.2016 die Fortschreibung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglein in Teilbereichen beschlossen.

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 05.07.2017 und der Gemeinderat der Gemeinde Berglen am 20.06.2017 den Entwurf für die 12. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen festgestellt.

Das Verfahren zur 12. Änderung des am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen soll nicht weitergeführt werden.

Die im Oktober 2016 geplante Ausweisung einer neuen Gemeinbedarfsfläche für einen Kindergarten am Ortsrand vom Wohnbezirk Leutenbach ist nicht mehr erforderlich bzw. das Planerfordernis ist weggefallen.

Maßgebend ist der Abgrenzungsplan, gefertigt vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden vom 07.10.2016 im Maßstab 1 : 5.000.

Der Beschluss für die Einstellung des Verfahrens zur 12. Änderung des am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.

Zuständiger Ansprechpartner

Bei Fragen zur 20. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans wenden Sie sich bitte an Herrn Schlecht,
E-Mail: markus.schlecht@winnenden.de,
Telefon (07195) 13-160.