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Bodenrichtwerte für Berglen, Leutenbach, Schwaikheim und Winnenden

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1. Bodenrichtwerte zum Qualitäts- und Wertermittlungsstichtag 01.01.2023

Der Gemeinsame Gutachterausschuss Berglen, Leutenbach, Schwaikheim, Winnenden hat am 26.04.2023 und 22.05.2023 die neuen Bodenrichtwerte zum 01.01.2023 (Qualitäts- und Wertermittlungsstichtag) beschlossen. Der gesetzliche Auftrag hierfür ergibt sich aus § 193 (5) und § 196 Baugesetzbuch (BauGB), § 12 Gutachterausschussverordnung (GuAVO) und § 10 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). 
Bodenrichtwerte (§ 196 (1) BauGB) sind aus Kaufpreisen abgeleitete, durchschnittliche Lagewerte für eine Mehrzahl von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone) mit im Wesentlichen gleichartigen Nutzungs- und Wertverhältnissen.Die Bodenrichtwerte werden in Euro pro Quadratmeter (€/m²) für die land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke, für Baulandgrundstücke und Sonderbauflächen angegeben. 
Zum Stichtag 01.01.2023 lassen sich gegenüber dem Stichtag 01.01.2022 keine Veränderungen bei den Preisen für Baulandflächen oder land- und forstwirtschaftlichen Flächen feststellen. Die Bodenrichtwerte wurden zum Stichtag 01.01.2023 unverändert fortgeschrieben. 

2. Bodenrichtwerte zum Qualitätsstichtag 01.01.2023 und Wertermittlungsstichtag 01.01.2022

Der Gemeinsame Gutachterausschuss Berglen, Leutenbach, Schwaikheim, Winnenden hat am 26.04.2023 und 22.05.2023 für steuerliche Zwecke Bodenrichtwerte zum Qualitätsstichtag 01.01.2023 und Wertermittlungsstichtag 01.01.2022 beschlossen. Der gesetzliche Auftrag hierfür ergibt sich aus § 196 (2) BauGB. 
In den nachfolgend aufgeführten Bereichen hat sich das Planungsrecht zum Stichtag 01.01.2023 gegenüber dem Stichtag 01.01.2022 geändert. Die Änderungen umfassen die folgenden Bodenrichtwertzonen (RWZ): 
a) Berglen - Steinach: Erweiterung RWZ 3801 (Gewerbegebiet Daimlerstraße)
b) Berglen - Steinach: neue RWZ 5805 (Ackerland), 6855 (Grünland) und 9825 (Freizeitgarten)
c) Berglen - Reichenbach-Spechtshof: neue RWZ 3601 (Gewerbegebiet Daimlerstraße)
d) Leutenbach-Leutenbach: Änderung der Abgrenzung RWZ 1112, RWZ 2101 entfällt
e) Leutenbach-Leutenbach: Änderung der Abgrenzung zwischen RWZ 1107 und 3101
f) Winnenden-Winnenden: Änderung des Entwicklungszustands in den RWZ 1153, 1155, 1156
g) Winnenden-Winnenden: neue RWZ 9124 (Kinderhaus Koppelesbach)
h)Winnenden-Höfen: Änderung des Entwicklungszustands in der RWZ 1507

3. Bodenrichtwerte zum Qualitäts- und Wertermittlungsstichtag 01.01.2022

Der Gemeinsame Gutachterausschuss Berglen, Leutenbach, Schwaikheim, Winnenden hat am 26.04.2023 und 22.05.2023 Fehlerkorrekturen bei den Bodenrichtwerten zum 01.01.2022 (Qualitäts- und Wertermittlungsstichtag) beschlossen.Die Fehlerkorrekturen umfassen die folgenden Bodenrichtwertzonen: 
a) Berglen-Hößlinswart: Änderung der Abgrenzung zwischen RWZ 1203 und 2201
b) Berglen-Hößlinswart: Änderung RWZ 2201, neue RWZ 9222 (private Grünfläche)
c) Berglen – Reichenbach: Änderung der Abgrenzung zwischen RWZ 1601 und 2601
d) Berglen – Reichenbach-Spechtshof: Änderung der Abgrenzung zwischen RWZ 2611 und Außenbereich (§ 35 BauGB)
e) Berglen-Oppelsbohm: Korrektur des Bodenrichtwerts der RWZ 3502
f) Leutenbach-Nellmersbach: Wiederaufnahme der RWZ 9221 (Freizeitgarten)
g) Winnenden-Winnenden: Korrektur des Entwicklungszustands in RWZ 1153
 
 
Die Bodenrichtwerte können über BORIS BW, dem Veröffentlichungsportal für Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg abgerufen werden. Hier kann nach Flurstück, Adresse oder Ort gesucht werden: www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw 
Die Bodenrichtwerte können auch über die Internetseite der Stadt Winnenden: www.winnenden.de/start/bauen-umwelt/bodenrichtwerte abgerufen werden. Die Bodenrichtwerte werden hier in Bodenrichtwertkarten, untergliedert nach Gemeinden, Teilorten bzw. Stadtteilen, veröffentlicht. 
Die Bodenrichtwerte für steuerliche Zwecke (Grundsteuer) können über www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?app=boris_bw_gstb abgerufen werden.
 
 
 
Winnenden, den 29.06.2023 Aino Ellsässer
Vorsitzende Gemeinsamer Gutachterausschuss Berglen, Leutenbach, Schwaikheim, Winnenden