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Interne Meldestelle für Hinweisgebende

Haben Sie Kenntnis von Missständen oder Rechtsverstößen in der Stadtverwaltung Winnenden? Die Stadt Winnenden hat zur Entgegennahme solcher Meldungen bei der Kanzlei iuscomm Rechtsanwälte eine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet. Die beauftragte Meldestelle ist Ansprechpartner für alle Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße oder Missstände im Wirkungsbereich der Stadtverwaltung, erlangt haben.

Hinweise können über das Meldeportal der iuscomm Rechtsanwälte - auch anonym – oder über die folgenden Kontaktmöglichkeiten übermittelt werden:

Iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnergesellschaft mbB
Telefon:           +49 711/25 35 939 – 0
Telefax:            +49 711/25 35 939 – 27
E-Mail:              meldestelle@iuscomm.de
Persönlich:     Kanzleiräume iuscomm Rechtsanwälte, Panoramastraße 29, 70174 Stuttgart

Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt.
 
Nach Eingang der Meldungen bei der oben genannten internen Meldestelle ist für die Veranlassung oder Durchführung von etwaigen Folgemaßnahmen innerhalb der Stadtverwaltung das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Winnenden zuständig; als Meldestellen-Beauftragte.
 

Ansprechpartner hierfür ist:
 
Rechnungsprüfungsamt Stadt Winnenden, Waiblinger Straße 43, 71364 Winnenden
Telefon: 07195-13-114 Jürgen Wagner (Amtsleitung)
Telefon: 07195-13-116 Marcel Franco (Stellvertretung)
E-Mail: hinweisgeber@winnenden.de 
 
 
Neben Meldungen an die interne Meldestelle haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Hinweise bei der externen Meldestelle beim Bundesamt der Justiz abzugeben. Hinweise an die interne Meldestelle sind häufig jedoch besser geeignet, möglichen Verstößen oder Missständen zeitnah begegnen zu können.
 
Oberster Grundsatz der Meldestellen bei der Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen ist Ihr Schutz als hinweisgebende Person. Nur die jeweils zuständigen Personen haben Zugriff auf die eingegangenen Meldungen. Auch bei der weiteren Bearbeitung gilt das im Hinweisgeberschutzgesetz festgeschriebene Vertraulichkeitsgebot. Ihre personenbezogenen Daten werden entsprechend der in Artikel 5 EU-Datenschutz-Grundverordnung normierten Grundsätze verarbeitet und sind vor unbefugtem Zugriff geschützt.
 
Die Interne Meldestelle für Hinweisgebende der Stadt Winnenden wurde auf der Grundlage der Whistleblower-RL (WBRL), Richtlinie (EU) 2019/1937 und des Hinweisgeberschutzgesetzes des Bundes vom 02.07.2023 eingerichtet.