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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

An alle Personen, die sich in dem durch nachstehende Allgemeinverfügung beschriebenen Bereich aufhalten:

1. Mai in Winnenden-Hanweiler, Ortsrand Richtung Korb - Verbot des Mitführens und Verwendens von Verstärkeranlagen

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Lageplan (Quelle Bürger GIS)

Nach §§ 1 und 3 des Polizeigesetzes (PolG) für Baden-Württemberg erlässt die Stadt Winnenden als Ortspolizeibehörde folgende
 
ALLGEMEINVERFÜGUNG

über das Verbot des Mitführens und Verwendens von Verstärkeranlagen im öffentlichen Bereich in Winnenden-Hanweiler, Weinstraße zwischen Einmündung Trollingerstraße und Gemarkungsgrenze am Sonntag, 1. Mai 2024. 
Im öffentlichen Bereich der Weinstraße zwischen der Einmündung Trollingerstraße bis zur Gemarkungsgrenze am Ortsrand (Nähe Buswendeschleife) ist das Mitführen und Verwenden von Verstärkeranlagen untersagt. Das Verbot umfasst nicht Musikinstrumente, Radios oder andere elektro-akustische Geräte.

Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil dieser Allgemeinverfügung.

Die sofortige Vollziehung der in Ziffer 1 genannten Verbote wird Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 1 genannten Verbote wird die Beschlagnahme bzw. Sicherstellung durch unmittelbaren Zwang
 
Diese Allgemeinverfügung gilt am Sonntag, den 1. Mai
 
Die Begründung liegt während der Öffnungszeiten im Rathaus Winnenden, Zimmer 012 (Erdgeschoss) zur Einsichtnahme aus.

Winnenden, 24. April 2024

Haas
Bürgermeister