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Straßenrechtliche Einziehung einer Teilfläche des Flurstücks 3827 Ob dem Stäffele in Winnenden

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Die Stadt Winnenden gibt die Einziehung der im Lageplan grün markierten Teilfläche des Flurstücks 3827 Ob dem Stäffele in Winnenden gemäß § 7 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg bekannt.

Bei der einzuziehenden Fläche handelt es sich um eine öffentliche Straßenfläche im Sinne von § 2 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg.

Es wird festgestellt, dass die betreffende Fläche für den öffentlichen Verkehr entbehrlich ist. Die Zugänglichkeit bzw. Zufahrt zu angrenzenden Grundstücken wird durch die beabsichtigte Einziehung nicht beeinträchtigt.  Gegen die beabsichtigte Einziehung kann innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung Einwendungen erhoben werden. Diese sind einzureichen bei der Stadt Winnenden, Amt für öffentliche Ordnung, Torstraße 10, 71364 Winnenden.