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Straßenrechtliche Einziehung einer Teilfläche des Flurstücks 147 in Winnenden-Hanweiler

Die Stadt Winnenden gibt die Einziehung der im Lageplan rot markierten Teilfläche des Flurstücks 147 in Winnenden-Hanweiler gemäß § 7 Straßengesetz für Baden-Württemberg bekannt. Bei der einzuziehenden Fläche handelt es sich um eine öffentliche Straßenfläche im Sinne von § 2 Abs. 2 Straßengesetz für Baden-Württemberg.

Es wird festgestellt, dass diese Fläche für den öffentlichen Verkehr entbehrlich ist. Die Zugänglichkeit und Zufahrt zu angrenzenden Grundstücken wird durch die Einziehung nicht beeinträchtigt. 

Gegen die Einziehung können innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung Einwendungen erhoben werden. Diese sind einzureichen bei der Stadt Winnenden, Amt für öffentliche Ordnung, Torstraße 10, 71364 Winnenden.