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Aufhebungsbeschluss vom 12.07.2023

Flurbereinigung Leutenbach/Winnenden (B14)

Landratsamt Rems-Murr-Kreis - untere Flurbereinigungsbehörde -

 
Hiermit tritt im Flurbereinigungsverfahren Leutenbach/Winnenden (B14) der Feststellungsbeschluss vom 10.01.2008, beruhend auf § 32 Flurbereinigungsgesetz i. d. F. vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), außer Kraft.
 
Begründung:
Das Landratsamt -untere Flurbereinigungsbehörde- Rems-Murr-Kreis hat mit dem Feststellungsbeschluss vom 17.11.2022 die Ergebnisse der Wertermittlung für das ganze Flurbereinigungsgebiet des Verfahrens Leutenbach/Winnenden (B 14) aktualisiert und erneut öffentlich bekanntgegeben. Der Feststellungsbeschluss vom 17.11.2022 ist unanfechtbar und ersetzt somit den Feststellungsbeschluss vom 10.01.2008.

Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Aufhebungsbeschluss kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Sitz: Waiblingen eingelegt werden.
(Anschrift: Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Fachbereich Flurneuordnung, Stuttgarter Straße 110, 71332 Waiblingen oder jede andere Stelle des Landratsamts)

gez. Gerd Holzwarth                                                                   D.S.

Hier finden Sie die gesiegelte PDF-Datei zur öffentlichen Bekanntmachung. (109,3 KB)