Satzung zur Regelung von Werbeanlagen in der Innenstadt in Winnenden (Werbeanlagensatzung)
Planbereiche: 01.01 - 01.06, 02.01, 02.02, 03.01, 03.02, 04.01, 04.02, 05.00, 06.00 - 06.02, 07.00, 09.05, 11.01, 12.01 und 13.00
Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Winnenden.
Verfahrensübersicht
Erneute Behandlung der überarbeiteten Werbeanlagensatzung (Entwurf)
Der Gemeinderat der Stadt Winnenden wird zu einem späteren Zeitpunkt erneut in öffentlicher Beratung die überarbeitete Satzung zur Regelung von Werbeanlagen in der Innenstadt in Winnenden (Entwurf) behandeln.
Planunterlagen zum Download
- Planteil (2,312 MB)
- Textteil (219 KB)
- Begründung (1,161 MB)
- Gegenüberstellung der Änderungen (1,282 MB)
Zuständige Ansprechperson
Bei Fragen zur Satzung zur Regelung von Werbeanlagen in der Innenstadt in Winnenden (Werbeanlagensatzung) wenden Sie sich bitte an Herrn Schlecht,
E-Mail: markus.schlecht@winnenden.de,
Telefon (07195) 13-160.