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Werbeanlagenkonzeption der Stadt Winnenden

Werbeanlagen und Sondernutzungen, wie z. B. Kundenstopper oder die Außenmöblierung dienen dazu, Passanten auf ein Gewerbe, einen Beruf oder eine Leistung hinzuweisen. Beides prägt das Erscheinungsbild der Innenstadt, soll diese und frequentierte Straßenräume aber auch nicht überfrachten und verunstalten. In Teilräumen der Winnenden Innenstadt ist bereits zu beobachten, dass missgestaltet Werbeanlagen für ein unattraktives Stadtbild sorgen. Dem entgegenzuwirken und die Innenstadt als Aushängeschild zu erhalten, ist ein gemeinsames Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sowie der örtlichen Gewerbetreibenden. Daher wird nun, nach Beschluss im Gemeinderat, gemeinsam mit den örtlichen Akteuren eine Konzeption und somit ein Regelwerk entwickelt. Zur Zielerreichung sind drei unterschiedliche Bausteine vorgesehen: Eine Werbeanlagensatzung für die Innenstadt, ein Leitfaden für Sondernutzungen im öffentlichen Raum sowie die räumliche Steuerung von Fremdwerbung im Stadtgebiet.

Die Werbeanlagensatzung soll verbindliche und einheitliche Aussagen zu den gestalterischen Anforderungen an Werbeanlagen, wie z. B. Art, Größe, Farbe und Anbringungsort enthalten. Auch bei der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis, für zum Beispiel Außenmöblierung oder Kundenstopper, soll zukünftig ein Gestaltungsleitfaden Anwendung finden. Die Zulässigkeit von Fremdwerbung im Stadtgebiet ist aus städtebaulichen Gründen räumlich zu steuern. Stadteingänge sowie bedeutende innerörtliche Straßenzüge und Ortsdurchfahrten wie die Waiblinger Straße / Ringstraße sind für großflächige Werbeanlagen mit Fremdwerbung nicht geeignet. Zur räumlichen Steuerung werden daher diejenigen Standorte definiert, an welchen Fremdwerbeanlagen hinsichtlich gestalterischen, nutzungs- und lagebezogenen Gesichtspunkten zugelassen werden können und an welchen nicht.

Bäckerei / Café in der Marktstraße mit Werbeanlagen und Außenfläche mit Möblierung als Sondernutzung im öffentlichen Raum als richtungsweisendes Beispiel.
Bäckerei / Café in der Marktstraße mit Werbeanlagen und Außenfläche mit Möblierung als Sondernutzung im öffentlichen Raum als richtungsweisendes Beispiel.
Geschäft in der Marktstraße mit mehreren großflächigen Werbeanlagen und Kundenstoppern als Sondernutzung im öffentlichen Raum als missgestaltetes Beispiel.
Geschäft in der Marktstraße mit mehreren großflächigen Werbeanlagen und Kundenstoppern als Sondernutzung im öffentlichen Raum als missgestaltetes Beispiel.
Drogeriemarkt am Adlerplatz mit Werbeanlage über dem Eingang und 28 Wühlkörbe als Sondernutzung im öffentlichen Raum.
Drogeriemarkt am Adlerplatz mit Werbeanlage über dem Eingang und 28 Wühlkörbe als Sondernutzung im öffentlichen Raum.
Geschäft in der Marktstraße mit Werbeanlagen und Außenfläche mit Möblierung als Sondernutzung im öffentlichen Raum.
Geschäft in der Marktstraße mit Werbeanlagen und Außenfläche mit Möblierung als Sondernutzung im öffentlichen Raum.
Beantragte Werbeanlage für eine Werbeanlage für Fremdwerbung an der Ringstraße.
Beantragte Werbeanlage für eine Werbeanlage für Fremdwerbung an der Ringstraße.
Beantragte Werbeanlage für zwei Werbeanlagen für Fremdwerbung an der Waiblinger Straße.
Beantragte Werbeanlage für zwei Werbeanlagen für Fremdwerbung an der Waiblinger Straße.

Unterlagen zum Download

Stadtspaziergang mit anschließender Bürgerwerkstatt

Das Stadtentwicklungsamt organisierte am 23. April 2018 einen Stadtspaziergang mit anschließender Bürgerwerkstatt, um gemeinsam mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erste Regelungsvorschläge in Bezug auf Werbeanlagen in der Innenstadt und Sondernutzungen im öffentlichen Raum zu erarbeiten.

Auf der folgenden Seite informieren wir Sie über den vergangenen Stadtspaziergang mit anschließender Bürgerwerkstatt und Sie können sich die Dokumentation downloaden.
Stadtspaziergang mit anschließender Bürgerwerkstatt am 23. April 2018

Vorstellung der Entwurfsergebnisse

Am 22. Oktober 2018 wurden den anwesenden örtlichen Gewerbetreibenden und interessierten Bürgerinnen und Bürger die Entwurfsergebnisse für die Werbeanlagensatzung für die Innenstadt und den Leitfaden für Sondernutzungen im öffentlichen Raum vorgestellt. Zusammen mit den anwesenden Einzelhändlern und Bürgerinnen und Bürgern wurden die einzelnen Regelungsinhalte diskutiert und ergänzende Anregungen festgehalten.

Die drei Berichtsentwürfe für die Werbeanlagenkonzeption für die Stadt Winnenden lagen vom 12. November 2018 bis 12. Dezember 2018 beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden öffentliche aus und konnten auf der städtischen Internetseite der Stadt Winnenden abgerufen werden. Einzelne örtliche Gewerbetreibende und interessierte Bürgerinnen und Bürger haben eine Stellungnahme abgegeben.

Auf der folgenden Seite informieren wir Sie über die vergangene Vorstellung der Entwurfsergebnisse. Die vorherigen drei Berichtsentwürfe zur Werbeanlagenkonzeption vom 01. Oktober 2018 stehen zur Gegenüberstellung weiterhin zum Download zur Verfügung.
Vorstellung der Entwurfsergebnisse am 22. Oktober 2018

Zweite Bürgerwerkstatt

Das Stadtentwicklungsamt organisierte am 28. Januar 2019 eine zweite Bürgerwerkstatt, um den Gewerbetreibenden und den Bürgerinnen und Bürgern erneut die Möglichkeit zu geben, an der Erarbeitung der Werbeanlagenkonzeption mitzuarbeiten. In zwei Gruppen aufgeteilt, bei der sich eine Gruppe mit den Regelungsinhalte für eine Werbeanlagensatzung für die Innenstadt und eine zweite Gruppe mit den Regelungsinhalten für einen Leitfaden für Sondernutzungen im öffentlichen Raum beschäftigte, wurden ergänzende Regelungsinhalte gesammelt und auf Moderationskarten geschrieben.

Die überarbeiteten drei Berichtsentwürfe zur Werbeanlagenkonzeption werden im Gemeinderat der Stadt Winnenden erneut behandelt. Im Anschluss werden die Entwürfe erneut öffentlich ausgelegt und die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut durchgeführt

Auf der folgenden Seite informieren wir Sie über die vergangene zweite Bürgerwerkstatt.
Zweite Bürgerwerkstatt am 28. Januar 2019

Zuständige Ansprechperson

Bei Fragen zur Werbeanlagenkonzeption wenden Sie sich bitte an Herrn Schlecht,
E-Mail: markus.schlecht@winnenden.de,
Telefon (07195) 13-160.