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Lärmaktionsplanung Stufe 2

Winnender Lärmaktionsplanung der Stufe 2 im Gemeinderat beschlossen

Winnenden. Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Winnenden hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24. Oktober 2017 den Lärmaktionsplanung Stufe 2 für die Stadt Winnenden beschlossen.

Laut einer repräsentativen Umfrage fühlt sich in Baden-Württemberg die Mehrheit der Bevölkerung durch Lärm gestört oder belästigt. Der Straßenverkehr wurde dabei als bedeutendste Schallquelle identifiziert. Dieser sogenannte Umgebungslärm bleibt in Winnenden auch mit dem Bau der B 14 Umgehungsstraße und dem Bau der Südumgehung eine allgegenwärtige Belastung für lärmbetroffene Bürgerinnen und Bürger.

Lärmaktionsplanung Stufe 2

Bei der Lärmaktionsplanung Stufe 2 wurden alle Winnender Straßen mit einer Verkehrsmenge größer als 8.200 Kraftfahrzeuge pro Tag betrachtet. In den aktuellen Rasterlärmkarten für die Stufe 2 wurde die Lärmbelastung durch Umgebungslärm entlang der B 14 „neu“ als Ortsumfahrung, der L 1140 Südumgehung zwischen Max-Eyth-Straße und Stadtgrenze, der L 1127 zwischen Auffahrt B 14 und Stadtgrenze, der Max-Eyth-Straße zwischen L 1140 und Brückenstraße, der Straßenzug Waiblinger Straße/Ringstraße/Backnanger Straße (ehemalige B 14 als Ortsdurchfahrt), der Leutenbacher Straße zwischen Ringstraße und Alfred-Kärcher-Straße, der Schorndorfer Straße zwischen L 1140 und Wiesenstraße, der L1140 zwischen Stuttgarter Straße und Stadtgrenze dargestellt.
Ebenso ist die Betrachtung des Schienenverkehrs (bei der Lärmaktionsplanung Stufe 2 bei > 30.000 Zügen pro Jahr) in Winnenden relevant, wobei die Lärmkartierung und Betroffenheitsanalyse des Eisenbahn-Bundesamtes verwendet wurden.

Rasterlärmkarten, Betroffenheitsanalyse und Maßnahmenvorschläge

Als Eingangsdaten für die Rasterlärmkarten an den Straßen wurde die Lärmkartierung der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) aus dem Jahr 2012, die Ergebnisse des Verkehrsmonitorings aus den Jahren 2014 und 2015 vom Land Baden-Württemberg sowie die aktuellen Verkehrszahlen aus den eigenen Verkehrserhebungen vom Oktober 2016 und Februar 2017 verwendet. Die Anzahl der lärmbetroffenen Einwohner sowie die Anzahl der lärmbetroffenen Wohnungen und Schulen wurde ermittelt. Für die lärmbetroffenen Bereiche können aktive Schallschutzmaßnahmen an der Lärmquelle, passive Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden sowie planerische und organisatorische Maßnahmen vorgesehen werden. Die Umgestaltung der Waiblinger Straße, Ringstraße (B 14 alt) kann in Kombination mit der Reduzierungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine geeignetes Maßnahmenpaket zur Lärmminderung sein. Der Technische Ausschuss hat bereits in öffentlicher Sitzung am 16. Mai 2017 die Objektplanung für die Umgestaltung der B 14 alt an die KARAJAN Ingenieure GmbH aus Stuttgart vergeben.

Bezüglich der Maßnahmen gegen den Schienenverkehrslärm wird auf das Lärmsanierungskonzept der Deutschen Bahn AG verwiesen.

Wichtiger Hinweis

Gewerbe- und Industrielärm werden über die anlagenbezogenen Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) behandelt. Die gesetzlichen Anforderungen an diese Anlagen sind in Genehmigungsverfahren fixiert und unterliegen der Überwachung durch die zuständigen Behörden. Vergleichbares gilt auch für weitere Lärmquellen, die nicht durch Straßen-, Schienen- oder Flugverkehr resultieren (z.B. Freizeitlärm, Baustellenlärm, Maschinen- und Gerätelärm wie z. B. durch regelmäßiges Rasenmähen oder Nachbarschaftslärm) und sind somit auch nicht Gegenstand der Betrachtung im Rahmen der Lärmaktionsplanung der Stufe 2.

Berichtsentwurf zum Download

Zuständige Ansprechperson

Bei Fragen zur Lärmaktionsplanung Stufe 2 wenden Sie sich bitte an Herrn Kromer,
E-Mail: juergen.kromer@winnenden.de,
Telefon (07195) 13-204.