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Sanierungsmaßnahmen

Bei städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen geht es um eine wesentliche Verbesserung oder Umgestaltung eines Gebiets mit dem Ziel, die zu Beginn der Maßnahme vorhandenen Missstände auf Dauer zu beheben bzw. zu mindern. Für die Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen bildet das besondere Städtebaurecht des Baugesetzbuchs (§§ 136 – 164 b BauGB) die rechtliche und verfahrenstechnische Grundlage.

Die Stadt Winnenden hat seit den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts drei größere Sanierungsmaßnahmen im Stadtgebiet durchgeführt und inzwischen abgeschlossen. Wesentlicher Bestandteil der Sanierungsmaßnahmen „Stadtmitte I" und „Innenstadt II" war die Realisierung der Fußgängerzone in der oberen und unteren Marktstraße. Mit dem Sanierungsgebiet „Ortsmitte Birkmannsweiler“ wurde die Ortsmitte des Stadtteils Birkmannsweiler aufgewertet.

Aktuell ist die Stadt Winnenden mit der Sanierungsmaßnahme "Ehemalige B 14" in das Sanierungsprogramm Stadtumbau West aufgenommen. Nach den Erkenntnissen aus der durchgeführten vorbereitenden Untersuchungen kommt der Neugestaltung und gestalterischen Aufwertung des zentralen Stadtkernbereichs um den Kronenplatz und Holzmarkt sowie der „Stadteinfahrt ehemalige B 14 aus Richtung Waiblingen" eine wichtige Rolle zu. Auch die im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen erhobenen baulichen Mängel und Missstände im Bereich der privaten Anwesen lassen einen hohen Sanierungsbedarf im Bestand erkennen sowie eine erforderliche Neuordnung in privaten Teilbereichen. Die Neugestaltung am Holzmarkt ist mittlerweile abgeschlossen, der Rückbau und die Neugestaltung der ehemaligen B 14 ist aktuell im vollen Gange.

Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am 06.11.2012 eine Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Ehemalige B 14" in Winnenden beschlossen und Förderquoten für private Maßnahmen festgelegt. Bezüglich der Wahl des Sanierungsverfahrens wurde beschlossen, das vereinfachte Verfahren unter Ausschluss der §§ 152 bis 156 a anzuwenden, was bedeutet, dass bei Abschluss der Sanierungsmaßnahme keine Ausgleichsbeträge zu erheben sind. Das Sanierungsgebiet „Ehemalige B 14“ läuft noch bis zum 30.04.2025.

Plan: Abgrenzung Sanierungsgebiert Ehemalige B 14 (2,619 MB)

Bekanntmachung der Sanierungssatzung "Ehemalige B 14" (162,9 KB)

Bekanntmachung der Förderquoten im Sanierungsgebiet "Ehemalige B 14" (152,6 KB)

Zuständige Ansprechperson

Bei Fragen zu den laufenden Sanierungsmaßnahmen wenden Sie sich bitte an Herrn Schelian,
E-Mail: daniel.schelian@winnenden.de,
Telefon (07195) 13-212.