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Gemeinsamer Gutachterausschuss Berglen, Leutenbach, Schwaikheim, Winnenden

Seit dem 1. Januar 2020 besteht ein gemeinsamer Gutachterausschuss für die Stadt Winnenden und die Gemeinden Beglen, Leutenbach und Schwaikheim.

Die Aufgaben des Gutachterausschusses sind in den §§ 192 bis 199 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.

Diese sind im Wesentlichen 

  • die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung,
  • die Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten und
  • die Erstattung von Verkehrswertgutachten von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken.

Zur Führung der Kaufpreissammlung werden dem Gutachterausschuss von der beurkundenden Stelle alle Verträge über Eigentumsübergang an bebauten und unbebauten Grundstücken übermittelt.

Auf Grundlage der Kaufpreissammlung werden zum Ende eines jeden zweiten Jahres Bodenrichtwerte ermittelt.

Verkehrswertgutachten werden im Auftrag der Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte und Behörden erstattet.

Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens (129,9 KB)

Informationsblatt über die Erstellung eines Gutachtens mit Auszug aus der Gutachterausschussgebührensatzung (117,4 KB)

Bodenwert Gutachten Antragsformular 2023 (133 KB)

Allgemeine Sprechzeiten der Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss​

Die Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss erreichen Sie per E-Mail unter gutachterausschuss@winnenden.de und telefonisch zu den folgenden Sprechzeiten.

Montag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Zuständige Ansprechpersonen

Bei Fragen an die Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss wenden Sie sich bitte an die auf der rechten Seite aufgelisteten Ansprechpersonen.