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Rechtliche Grundlagen der Schulsozialarbeit

Die rechtlichen Grundlagen beziehen sich insbesondere auf:

  • den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule (§1 Schulgesetz)
  • das Recht des jungen Menschen auf Förderung der Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§1 Abs.1 SGB VIII)
  • den Kinder- und Jugendschutz gemäß (§8a SGB VIII)
  • den Abbau sozialer Benachteiligungen und individueller Beeinträchtigungen (§13 Abs.1 SGB VIII)
  • Angebote der arbeitswelt-. schul- und familienbezogenen Jugendarbeit sowie der Jugendberartung (§ 11 Abs.1 SGB VIII)
  • Angebote der Mitbestimmung, Mitgestaltung, Selbstbestimmung (§11 Abs. 1 SGB VIII)
  • Präventive Angebote im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, die bei jungen Menschen die Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie die Verantwortung gegenüber Mitmenschen fördern und stärken und vor gefährdenden Einflüssen schützen sollen (§14 SBG VIII)