Rechtliche Grundlagen der Schulsozialarbeit
Die rechtlichen Grundlagen beziehen sich insbesondere auf:
- den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule (§1 Schulgesetz)
- das Recht des jungen Menschen auf Förderung der Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§1 Abs.1 SGB VIII)
- den Kinder- und Jugendschutz gemäß (§8a SGB VIII)
- den Abbau sozialer Benachteiligungen und individueller Beeinträchtigungen (§13 Abs.1 SGB VIII)
- Angebote der arbeitswelt-. schul- und familienbezogenen Jugendarbeit sowie der Jugendberartung (§ 11 Abs.1 SGB VIII)
- Angebote der Mitbestimmung, Mitgestaltung, Selbstbestimmung (§11 Abs. 1 SGB VIII)
- Präventive Angebote im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, die bei jungen Menschen die Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie die Verantwortung gegenüber Mitmenschen fördern und stärken und vor gefährdenden Einflüssen schützen sollen (§14 SBG VIII)