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Kommunale Kinder- und Jugendarbeit Winnenden

„Man versteht die jungen Menschen nur dann, wenn man seine eigene Jugend nicht vergessen hat“ (Baum, zit. in Hohlfeld 2002, S.3)

Kinder- und Jugendarbeit ist ein wesentlicher präventiver Baustein für die Stadt Winnenden. Die unterschiedlichen Angebote und Leistungen haben dabei einen positiven Einfluss auf die Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und auf ihre individuellen Persönlichkeitsentwicklungen.

Das Arbeitsfeld der kommunalen Kinder- und Jugendarbeit soll aktiv die Zielgruppen vor Gefährdungen schützen und Benachteiligungen verhindern. Junge Menschen werden dabei gezielt gefördert und unterstützt. Dabei orientiert die kommunale Kinder- und Jugendarbeit ihr Handeln an den eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Stärkung und der Ausbau der einzelnen persönlichen Ressourcen und die Bewältigung von Problemen und Konflikten beim „Erwachsen werden“ ist ein Kernziel der Arbeit. Dabei berücksichtig sie die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen, um Benachteiligung abzubauen und Gleichberechtigung zu fördern. Die kommunalen Kinder- und Jugendarbeit in Winnenden unterscheidet zwischen den Handlungsfeldern der offenen Kinder- und Jugendarbeit (Haus der Jugend) und der Jugendsozialarbeit (Mobile Jugendarbeit und Schulsozialarbeit).

In der Praxis erfolgt keine strenge Abgrenzung dieser Handlungsfelder, vielmehr gibt es viele Schnittmengen und Überschneidungen. Eine sinnvolle und nachvollziehbare Verknüpfung aller Handlungsfelder bringt erst im Ergebnis eine wirkungsvolle und zielgerichtete Kinder- und Jugendarbeit auf kommunaler Ebene.

Das Stadtjugendreferat

Das Stadtjugendreferat ist organisatorisch dem Dezernat II unter Leitung von Herrn Bürgermeister Norbert Sailer angegliedert. Als Teil des Amtes für Jugend, Familie, Senioren und Soziales, unter der Amtsleitung von Herrn Thomas Pfeifer, versteht es sich als zentraler Ansprechpartner für alle Kinder und Jugendliche aus Winnenden und seinen Stadtteilen sowie für alle jugendrelevante Institutionen, Vereine und in der Jugendförderung aktive Personen.

Die gesetzlichen Grundlagen unserer Arbeit ergeben sich aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG, SGB VIII), aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (Landesausführung zum SGB VIII, LKJHG) und aus der Gemeindeordnung für das Land Baden-Württemberg. Arbeitsgrundlage bildet hier §11 SGB VIII in dem es heißt: „Den jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Diese sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, zur Selbstbestimmung befähigen und zu sozialem Engagement anregen und hinführen“. Weitere Grundlagen finden sich in den §§12 bis 14 SGB VIII (Förderung der Jugendverbände, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz).

Mit den dafür notwendigen Informationen und Grundlagen steuern wir die Kommunale Kinder- und Jugendarbeit in Winnenden aktiv. Um eine bedarfsgerechte Angebotsvielfalt abzustimmen, vernetzen wir uns mit Akteuren vor Ort. Wir sind somit Service- und Dienstleister, Anbieter und Förderer im Spektrum der Kommunalen Kinder- und Jugendarbeit.